Dürfen Freiwillige unter 18 Jahren auch am Wochenende arbeiten?

Bei einem Freiwilligendienst wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) entspricht die Wochenarbeitszeit in der Regel der einer Vollzeitstelle in der Einrichtung. Die Arbeitszeiten können je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich sein. 

In Pflegeheimen oder Kliniken zum Beispiel wird oft auch im Schichtdienst gearbeitet. Freiwillige zählen zum Team. Daher kann es je nach Einsatzstelle auch Früh- und Spätdienste geben oder auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet werden. In solchen Fällen gibt es dann aber einen entsprechenden Freizeitausgleich an anderen Tagen. 

Für unter 18-Jährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Demnach dürften Jugendliche am Tag nicht mehr als 8 Stunden und in einer Woche nicht länger als insgesamt 40 Stunden arbeiten. Nähere Infos findest du über diesen Link: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__8.html