Bildungsförderung für Straßenkinder und Jugendliche

Seit vielen Jahren führt die EPR ein Zentrum für Straßenkinder in Kigali, das von der VEM auch finanziell unterstützt wird. Es bietet Kindern und Jugendlichen, die entweder keine Eltern mehr haben oder von diesen verstoßen wurden, ein Zuhause und ermöglicht ihnen, eine Berufsausbildung zu machen. Auch Unterstützung in der Fortführung der Schulbildung wird in Form von Stipendien gewährt. Ein weiterer wichtiger Zweig der Arbeit ist die Beratung der Kinder und Jugendlichen in persönlichen Belangen, z.B. der Rückführung und Konfliktklärung mit ihren Herkunftsfamilien und die Reintegration entweder zurück in ihre eigenen Familien oder in Pflegefamilien.

- Unterstützung der professionellen Mitarbeitenden in der Ausführung der täglichen Versorgungsaufgaben und in der pädagogischen Begleitung der Straßenkinder

- Hausaufgabenhilfe, Mitarbeit in der Suppenküche, begleitende Spiel- und Freizeitangebote sowie die Beratung der Kinder und Jugendlichen in persönlichen Belangen, z.B. der Rückführung und Konfliktklärung mit ihren Herkunftsfamilien

- (mehrheitlich Jungen zwischen 10-18 Jahren)

- Wenn möglich soll der/die Freiwillige auch Teile des Dienstes im Rahmen der Reintegrationsprozesse der Kinder und Jugendlichen z.B. in dem Ort Remera (Vorort von Kigali) und der dortigen Schule leisten und z.B. den dortigen Englischunterricht unterstützen.

Unterbringung im EPR Guesthouse

Stellenprofil

Name
Centre Presbytérien d'Amour des Jeunes
Adresse

Ruanda
Ruanda

Länge der Dienstzeit
12 Monate
Mindestalter
18
Führerschein erwünscht
Nein
Unterkunft vorhanden
Ja
Teilzeit möglich
Nein
Voraussetzungen
- Offenheit gegenüber Randgruppen einer von Armut geprägten Gesellschaft
- psychische und körperliche Belastbarkeit
- Kreativität zur Gestaltung von Angeboten
- selbstbewusstes Auftreten
- Gute Französisch-Kenntnisse von Vorteil
- Die Bereitschaft, die Lokalsprache Kinyarwanda intensiv zu erlernen

Arbeitszeit
max. 40 Wochenstunden
Stelle verfügbar ab
jedes Jahr im August
Bewerbungsschluss
bis 15. Oktober des Vorjahrs