Fragen und Antworten

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Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungsseminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.

Es gibt außer der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht keine formalen Voraussetzungen für ein FSJ oder einen BFD. Die Vollzeitschulpflicht ist je nach Bundesland mit 15 oder 16 erreicht. Der Schulabschluss ist nicht wichtig. Und auch Berufserfahrung wird nicht verlangt. Erwartet wird vielmehr die Bereitschaft, sich mit anderen Menschen zu beschäftigen und sich auf sie einzulassen. Ebenso solltest du  bereit sein, die übertragenen Aufgaben verantwortungsvoll zu übernehmen.

Auch bei einem Freiwilligendienst im Ausland steht deine Motivation im Vordergrund. Ein Freiwilligendienst im Ausland ist  jedoch oft  erst ab 18 Jahren möglich. Im Programm "weltwärts" ist Volljährigkeit sogar vorgeschrieben. Bei der Altersgrenze nach oben kommt es ganz auf das Programm an. Ein FSJ und einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst kann man bis zum 27. Geburtstag machen. Ein Europäischer Freiwilligendienst ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres und der "weltwärts"-Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres möglich. Im Bundesfreiwilligendienst (BFD): hingegen gibt es nach oben keine Altersgrenze - auch Berufstätige und Senioren können einen machen.

Ja. Du musst aber ein paar Konsequenzen bedenken. Eine Probezeit im Ausland gibt es nicht. Musst du mit dem Freiwilligendienst aus gesundheitlichen Gründen aufhören - egal ob psychischer oder physischer Art - brauchst du ein ärztliches Attest. Wenn die Sicherheitslage im Land es erfordert oder ein naher Verwandter von dir stirbt, ist ein Abbruch natürlich sofort möglich.

Brichst du vorzeitig deinen Freiwilligendienst ab, können höhere Kosten für dich entstehen. Kläre mit deiner Entsende-Organisation, wie gegebenenfalls zum Beispiel höhere Rückreisekosten bezahlt werden können. Deine Entsende-Organisation kann dich beraten, wie du deinen Freiwilligendienst an einer anderen Einsatzstelle fortsetzen kannst.

In der Regel verpflichtest du dich für zwölf Monate. Das Freiwillige Jahr beginnt in der Regel zwischen August und Oktober. Einige Träger bieten auch flexible Einstiegstermine. Je nach Träger kann dein Freiwilligendienst auch sechs oder 18 Monate dauern - in einigen Fällen auch 24 Monate. Es ist auch möglich, einen Freiwilligendienst in mehreren Blöcken und bei verschiedenen Einsatzstellen zu absolvieren. Der erste Block muss jedoch  mindestens sechs Monate dauern. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel zwischen 35 Stunden und 40 Stunden pro Woche. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Oftmals bewirbst du dich beim Träger, manchmal auch direkt bei der Einrichtung - das hängt vom Anbieter ab. In der Stellenbörse von ein-jahr-freiwillig.de erfährst du bei den Stellenangeboten, wohin du deine Bewerbung schicken kannst.

In der Regel bewirbst du dich bei einer Organisation. Diese Anbieter werden oftmals auch als Träger oder bei Auslandsstellen auch als Entsendeorganisation bezeichnet. Eher selten kannst du dich direkt in einer Einrichtung bewerben. Die Einrichtungen würden dich dann bitten, die Bewerbung an den zuständigen Träger zu richten. Der Vorteil: Die Träger oder Entsendeorganisationen haben meist eine große Auswahl an Einsatzstellen. Sie können dir sofort freie oder auch andere Stellen nennen, die für dich interessant sind. Und sie beraten dich auf Wunsch ganz individuell.

Du kannst dich bei mehreren Organisationen gleichzeitig bewerben. Sobald du bei einer Organisation eine Zusage erhalten hast, solltest du die anderen Träger und Entsendeorganisationen umgehend darüber informieren. So haben andere Suchende eine Chance, eine Wunschstelle dort zu bekommen.

Wer einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) macht, bekommt seinen Ausweis vom Ministerium. Das ist eine Plastikkarte, die nicht gestempelt wird. Wenn man ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) macht, kann es auch sein, dass der Träger einen Freiwilligenausweis in Papierform aushändigt. Dann sollte das Foto gestempelt sein. Wenn das nicht der Fall ist, am besten den Träger bitten, das nachzuholen.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Lernjahr. Dazu gehören die Arbeit und Erfahrungen in der Einsatzstelle, aber auch die Seminare. In den Seminaren lernst du andere Freiwillige kennen und hast Zeit, dich mit ihnen auszutauschen. Du beschäftigst dich mit interessanten Themen, die du oftmals mitbestimmen kannst. Und du hast in der Regel viel Spaß dabei.

Die Seminare sind dein gutes Recht, denn du sollst nicht allein als Arbeitskraft gesehen werden. Sie finden in deiner Arbeitszeit statt. Die Regelung, dass Freiwillige zu 25 Seminartagen verpflichtet sind, gilt für jeden gesetzlich geregelten Freiwilligendienst: für FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst sowie für jeden weiteren Dienst, der sich an das FSJ-Gesetz anlehnt.

Es kommt ganz darauf an, ob du einen geförderten Dienst leistest oder einen ungeförderten. Bei einem geförderten internationalen Freiwilligendienst - zum Beispiel Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD), Europäischer Freiwilligendienst (EFD) oder weltwärts - ist der Träger verpflichtet, für dich eine Auslandskranken-, eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Bei einem ungeförderten Dienst achte selbst auf folgende Mindeststandards: Auslandskrankenversicherung (mit Pflegeversicherung und Reiserücktransport) sowie Unfallversicherung (inklusive Invalidität und Dienst-Haftpflichtversicherung).

Dein Träger oder deine Einsatzstelle zahlt alle wichtigen Versicherungen für dich mit dem vollem Versicherungsbeitrag: die gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung. Wichtig für Dich zu wissen: Während des FSJ oder des BFD besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV). Das gilt auch dann, wenn du zuvor über deine Eltern krankenversichert warst und das im Anschluss während der Berufsausbildung oder des Studium wieder sein wirst.

Alle Interessierten aus dem Ausland können sich in Deutschland für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bewerben. Die Bedingungen sind die gleichen wie für Freiwillige aus Deutschland. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Versicherungen, pädagogische Begleitung und Seminare in Deutschland sind abgedeckt. 

Selbst zu zahlen sind in der Regel die Reisekosten, eventuell noch Gebühren fürs Visum. Einige Einsatzstellen finanzieren auch einen Sprachkurs. Nähere Informationen zu den Möglichkeiten in der evangelischen Trägergruppe findest du unter: www.ev-freiwilligendienste.de

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