Wird mein FSJ beim Studium eigentlich als Praxissemester anerkannt?

Wenn dein Freiwilligendienst inhaltlich zu deinem Studium passt, kann er oft als Vorpraktikum oder Praxissemester anerkannt werden. Machst du zum Beispiel ein FSJ, FÖJ oder einen BFD im Kindergarten und willst später Sozialpädagogik studieren, sind die Chancen auf Anerkennung ganz gut. Willst du aber beispielsweise Jura studieren, sind die Aussichten sehr gering: Bei einem Jura-Studium sind die vorgeschriebenen Praxis-Anteile streng geregelt. Ein FSJ oder BFD in der Kita würde da kaum als offizieller Praxis-Anteil angerechnet werden. Ob ein Freiwilligendienst angerechnet werden kann, hängt also von der Hochschule, dem Studiengang und den aktuellen Zulassungsregeln ab. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung.

Falls du vor deinem Freiwilligendienst schon weißt, was du danach machen willst, frage vorher am besten bei der Ausbildungsstelle oder Hochschule nach, welche Bedingungen für ein Pflicht-Praktikum gelten. Dann kannst du dir gezielt eine passende Einsatzstelle aussuchen. Übrigens: Dein Freiwilligendienst zählt später oft als Wartesemester, falls du dich für ein Studium bewirbst.