Wird das FSJ auch als "gelenktes einjähriges Praktikum" zur Erlangung der Fachhochschulreife anerkannt?

Das hängt ganz vom Bundesland ab, wo du die Fachhochschulreife erwirbst. Ob  Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) - ein geregelter Freiwilligendienst wird in fast allen Bundesländern für den praktischen Teil des Fachhochschulreife anerkannt. Meistens wird vorausgesetzt, dass der Freiwilligendienst zwölf Monate in Vollzeit geleistet wird.

Die Bedingungen können aber je nach Bundesland anders sein. In Hamburg zum Beispiel wird ein FSJ oder BFD nur dann anerkannt, wenn der schulische Teil auf einem allgemeinbildenden Gymnasium absolviert wurde. Wurde zum Beispiel eine höhere Handelsschule besucht, wird ein FSJ oder BFD nur bedingt als Praktikum anerkannt. Es kommt dann darauf an, in welchem Tätigkeitsbereich der Freiwilligendienst geleistet wird. 

Tipp: Erkundige dich schon im Vorfeld, welche Bedingungen für den praktischen Teil in deinem Bundesland gelten. Die Ansprechpartner können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Oftmals sind es Schulen, Schulbehörden oder Bezirksregierungen. Sobald du das geklärt hast, kannst du einen passenden Freiwilligendienst suchen. Und du kannst dann mit dem Anbieter schon im Vorfeld all das besprechen, was im Hinblick auf die Fachhochschulreife für das spätere Anerkennen des FSJ oder BFD wichtig sein könnte.