BFD/FSJ in Jugendarbeit und Schule

CVJM Sindelfingen e. V.. Ein Verein der christliche Jugendarbeit in und um Sindelfingen macht. Mit rund 300 Mitgliedern, einem Team aus über 100 Ehrenamtlichen, vier FSJ-/BFD-Stellen und zwei Jugendreferent:innen gestalten wir vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt. Von regelmäßigen Jugendgruppen, über Ferienbetreuung und Gottesdienste bis hin zu großen Kinderzeltlagern ist vieles mit dabei. 

Der Aufgabenbereich im Freiwilligendienst teilt sich in zwei Bereiche: Klassische Jugendarbeit im CVJM und Aufgaben und Projekte an der Grundschule Klostergarten und der Gemeinschaftsschule Goldberg. Zur klassischen Arbeit gehören Gruppenangebote (z.B. Teenkreis), Freizeiten (z.B. Zeltlager), Konfirmanden- und Schulungsarbeit. Im Bereich Schule laufen vor allem AG-Angebote, Unterrichtsbegleitung und –mitgestaltung und andere gabenorientierte Projekte. Außerdem gehören auch einzelne Büro- und Hausverwaltungstätigkeiten in kleinem Maß zu den Aufgaben. Insgesamt gibt es vier FSJ/BFD-Stellen, die im Team mit zwei Jugendreferent:innen unterwegs sind. Meistens wird gemeinsam im CVJM Mittag gegessen. Wir beiten außerdem eine fachliche Begleitung, Vergütung als Taschengeld und vielfältige Möglichkeiten deine indviduellen Begabungen einzubringen. Das freiwillige Jahr im CVJM ist aufgrund der vielfältigen Arbeitsfelder eine gute Orientierungsmöglichkeit für ein späteres Berufsleben. Ggf. Können wir nach Rücksprache eine Unterkunft stellen. 

Weitere Informationen: https://www.cvjm-sindelfingen.de/freiwilligendienst

 

Stellenprofil

Name
CVJM Sindelfingen e.V.
Adresse

71063 Sindelfingen
Deutschland

Länge der Dienstzeit
12 Monate
Mindestalter
18
Führerschein erwünscht
Nein
Unterkunft vorhanden
Ja
Teilzeit möglich
Nein
Voraussetzungen
Wir freuen uns, wenn du entweder eigenen Erfahrungen in den Einsatzbereichen (Jugendarbeit/Schule) mitbringst oder zumindest großes Interesse daran hast, in diese Aufgabengebiete einzutauchen.

Arbeitszeit
39 Stunden/Woche
Stelle verfügbar ab
In der Regel ab 1. oder 15. September jeden Jahres sonst auf Anfrage