Lebensgemeinschaft L’Arche le Caillou Blanc, bei Quimper

Offener Bewerbungsschluss (je früher du dich bewirbst, desto höher sind deine Chancen)

Du willst dich für ein Jahr im Ausland engagieren? Dich für Erinnerung, Solidarität und Menschenrechte einsetzen? Ein neues Land, seine Menschen und Geschichte kennenlernen und Verantwortung übernehmen? Dann bewirb dich bei Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) für einen Freiwilligendienst.

Unsere Freiwilligendienste beginnen im September und dauern meistens 12 Monate. In 10 Ländern bieten wir Freiwilligendienste an. Die Freiwilligen reisen gemeinsam mit einer Freiwilligengruppe ins Land, wo sie sich gemeinsam auf den Dienst vorbereiten und das Jahr über zusammen Seminare haben.

Christlich geprägte Lebensgemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderung. Der*die Freiwillige betreut zusammen mit den Mitarbeitenden sowie anderen internationalen Freiwilligen die erwachsenen Bewohner*innen mit geistiger Behinderung. Ziel der Arche ist es, denjenigen, die von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, einen Platz zu geben und auch die Schwächsten so weit wie möglich zu fördern.

Stellenprofil

Name
L’Arche le Caillou Blanc
Adresse

Frankreich

Länge der Dienstzeit
12 Monate
Mindestalter
18
Führerschein erwünscht
Nein
Unterkunft vorhanden
Ja
Teilzeit möglich
Nein
Voraussetzungen
Meldeadresse in Deutschland
Volljährigkeit ab Dienstbeginn (1. September 2026)

Wie alt muss ich für einen Freiwilligendienst sein?
Es gibt keine Altersgrenze für einen Freiwilligendienst.

Du brauchst keinen besonderen Schul- oder Berufsabschluss. Bist du offen und kontaktfreudig und hast du Lust, neue Lebenswelten und Kulturen kennenzulernen? Dann bringst du viel für einen Freiwilligendienst mit.

Für die meisten Länder gibt es keine Voraussetzung, die Landessprache bereits zu können. Nur in unseren englisch- und französischsprachigen Partnerländern werden gute Kenntnisse der Landessprache vorausgesetzt.
Arbeitszeit
Vollzeit mit geregeltem Urlaub, Feiertagen und ggf. Ausgleichstagen.
Stelle verfügbar ab
Immer vom 1. September eines Jahres bis zum 30. August des folgenden Jahres