Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wer nach dem Asylverfahrensgesetz eine Aufenthaltsgestattung beziehungsweise eine Duldung erhalten hat, kann nach drei Monaten einen Freiwilligendienst leisten. Zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ). Oder einen Bundesfreiwilligendiest (BFD), für den sich auch Personen bewerben können, die älter als 27 Jahre sind.

Um einen Freiwilligendienst machen zu können, muss die betreffende Person eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Der Aufenthaltsstatus selbst ändert sich durch einen Freiwilligendienst nicht. Sollte während des Freiwilligendienstes der Asylantrag abgelehnt werden, so verschafft der Freiwilligendienst kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Ihre Tochter kann sich auch ohne deutschen Pass für ein FSJ in Deutschland bewerben, da die Jugendfreiwilligendienste auch Menschen aus dem Ausland offen stehen. Als EU-Bürgerin braucht sie ohnehin kein Visum für Deutschland, so dass eine mögliche Hürde schon wegfällt.

Das FSJ kann auch für eine Dauer von 6 Monaten geleistet werden. Wir empfehlen Ihrer Tochter aber, sich vor der Bewerbung direkt bei den Trägern, für die sie sich interessiert, gezielt nach dieser Möglichkeit zu erkundigen. Denn viele Programme sind regulär auf 12 Monate ausgelegt.

Ja. Wenn du in Deutschland ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machen willst, spielt deine Nationalität keine Rolle. Du kannst dich also bei unseren evangelischen Anbietern bewerben, auch wenn du nicht in Deutschland wohnst. 

Tipp: 
Einfacher kannst du dich für einen Freiwilligendienst in Deutschland bewerben, wenn es in deinem Land eine Organisation gibt, die EDYN angehört. EDYN ist ein ökumenisches Netzwerk christlicher Anbieter von Freiwilligenorganisationen. Fachleute unterstützen dich bei deiner Bewerbung. EDYN-Partner gibt es in diesen Ländern:  

  • Belgien
  • Frankreich
  • Italien
  • Lettland
  • Norwegen
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Tschechien
  • Großbritannien
  • Ukraine
  • Ungarn
  • USA 
     

Noch ein Tipp:
Plane genügend Zeit ein, wenn du dich vom Ausland aus für einen Freiwilligenjahr in Deutschland bewirbst. Ob FSJ oder BFD: Freiwilligendienste beginnen in Deutschland meistens im September. Wenn du zum Beispiel ein Visum benötigst, kann es das Vorbereiten eines Freiwilligendienstes verlängern. Am besten beginnst du ein Jahr vor deinem geplanten Dienstantritt damit, dich zu informieren und zu bewerben.

Weitere Infos findest du in unserer Checkliste "5 Tipps für Interessierte aus dem Ausland



Ob und wie du deinen Freiwilligendienst später nutzen oder einbringen kannst, hängt unter anderem von deinem beruflichen Weg ab. Es empfiehlt sich grundsätzlich, die Bescheinigung oder das Zeugnis über den Freiwilligendienst zukünftigen Bewerbungen beizulegen - auch wenn du dich nicht im sozialen Bereich bewirbst. Das freiwilliges Jahr belegt ja dein soziales Engagement. Es zeigt, dass du über den Tellerrand schaust. Und dass du ein Jahr lang zuverlässig einer Vollzeittätigkeit nachgegangen bist und dabei wichtige Erfahrungen gesammelt hast.

Wenn du im sozialen Bereich bleibst oder dich sogar bei deiner Einsatzstelle um einen Job bewirbst, erhöht das FSJ, FÖJ oder der BFD sicher die Chance auf Übernahme: Man kennt dich und du bist mit der Einrichtung schon vertraut. Eine Garantie gibt es dafür aber nicht. Du solltest einen Freiwilligendienst nicht allein aufgrund solcher Job-Hoffnungen leisten, sondern weil du Lust auf ein Bildungs- und Orientierungsjahr im sozialen Bereich hast. Dann lohnt sich der Freiwilligendienst so oder so für dich – und wenn es hinterher auch noch deine beruflichen Chancen verbessert, ist das ein toller Zusatzeffekt.

Wer Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen möchte, kann das nur machen solange er oder sie 26 Jahre jung ist. Also müsstest du in dem Monat mit dem Freiwilligendienst aufhören, in dem du deinen 27. Geburtstag feierst. Wenn das weniger als ein halbes Jahr wäre, könntest du kein FSJ machen. Denn sechs Monate sind die Mindestdauer für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Sollte dein Geburtstag im Hinblick auf ein FSJ / FÖJ ungeschickt liegen, wäre das aber auch kein Problem. Du könntest dich von vorneherein für einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) bewerben, der steht auch älteren Freiwilligen offen. Bei unseren evangelischen Trägern läuft ein BFD genauso ab wie ein FSJ. Ein Bundesfreiwilligendienst ist auch im Tätigkeitsbereich Natur und Umwelt möglich.

Ein Freiwilliges Jahr dauert – wie der Name schon sagt – meistens zwölf Monate. In der Regel kannst du bis auf 18 Monate verlängern, in bestimmten Fällen sogar bis auf zwei Jahre. Der Verlängerung muss zuerst deine Einsatzstelle zustimmen, sie muss deinen Platz schließlich weiter bezahlen. Außerdem muss der Träger einverstanden sein. Sobald du Interesse hast, deinen Dienst zu verlängern, frage in deiner Einsatzstelle nach.

Es lohnt sich für dich, wenn du einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) machst. Oder mit einem Programm wie weltwärts oder dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ins Ausland gehst.

Du kannst:

  • in Deutschland erste Berufserfahrungen sammeln (das ist dann wie im Praktikum, nur mit Taschengeld und pädagogisch begleitet)
  • Auslandserfahrungen sammeln und dabei längere Zeit an einem Ort arbeiten
  • in bestimmte Berufe hineinschnuppern, um zu erfahren, ob sie das Richtige für dich sind
  • Selbstorganisation lernen. Und erfahren, wie es ist, sich fern vom Elternhaus ein Jahr lang durchzuschlagen
  • die Wartezeit zwischen Schule und Ausbildung überbrücken
  • eine Auszeit zwischen Schule und weiterer Ausbildung nehmen

Die Frage des Alters ist je nach Förderprogramm unterschiedlich: Im entwicklungspolitischen Freiwilligendienst "weltwärts" und im "Europäischen Freiwilligendienst" ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, im "Internationalen Jugendfreiwilligendienst" hingegen können die Freiwilligen auch mit 17 Jahren eingesetzt werden.

Dazu kommt aber die Frage, ob Träger Projekte und Einsatzbedingungen anbieten können, die für Freiwillige, die noch nicht volljährig sind, geeignet sind. Sicher ist es deshalb für dich bisher nicht so einfach gewesen, eine Einsatzstelle zu finden.

Dass du im November auf eine Einsatzstelle nachrücken kannst, ist leider eher unwahrscheinlich. Die Planung eines Freiwilligendienstes im Ausland ist sehr komplex und benötigt viel Zeit (zum Beispiel für die Gesundheitsvorsorge oder Visumsbeantragung), so dass kurzfristiges Nachrücken bei den meisten Trägern nicht möglich ist.

Es gibt aber Träger, die einen zweiten Ausreisezeitpunkt im Januar oder Februar anbieten - dafür könntest du dich dann regulär bewerben. Nimm dir etwas etwas Zeit für die Recherche und schau, ob du solche Möglichkeiten finden. Ansonsten läuft der Freiwilligendienst dir auch nicht weg. Auch nach einer Ausbildung oder einem Studium ist das eine tolle Option.

Ja, das ist meistens möglich. Wenn du merkst, dass es in deiner Einsatzstelle nicht klappt, und du mit deiner Einsatzstelle keine Lösung finden kannst, sprich mit den Pädagoginnen und Pädagogen deines Trägers, die du im Einführungs-Seminar kennengelernt hast. Für Konflikte und Schwierigkeiten in der Einsatzstelle haben sie ein offenes Ohr. Da sie nicht zu deiner Einsatzstelle gehören, kannst du mit ihnen ganz offen reden. Gemeinsam werdet ihr sicher eine Lösung finden.

Im Motivationsschreiben sollte klar erkennbar sein, warum du dich für einen Freiwilligendienst entschieden hast. Wenn deine Bewerbung bereits ein (ausführliches) Motivationsschreiben enthält, in dem du dich vorstellst und deine Gründe und Vorstellungen für einen Freiwilligendienst erläuterst, kannst du das Anschreiben als formales Begleitschreiben kurz halten. Dann reicht es, darauf hinzuweisen, wofür du dich bewirbst und welche Unterlagen du mit deiner Bewerbung für den Freiwilligendienst mitschickst. Und nicht vergessen: deine Kontaktdaten für mögliche Rückfragen.

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