Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Du willst in einem Jahr nach der Schule ein freiwilliges Jahr im Ausland machen. Sehr gut, dass du dich jetzt schon ein Jahr vorher informierst und dir einen Überblick verschaffst. Die Auswahl ist groß. Da fällt die Entscheidung wirklich nicht leicht. 
Vielleicht helfen dir folgende Orientierungstipps:

Auf der evangelischen Freiwilligenbörse ein-jahr-freiwillig.de findest du internationale Freiwilligendienste, die von Organisationen angeboten werden, die drei Bereichen zugeordnet werden können:

  • Friedens- und Versöhnungsarbeit
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • christliche Missionswerke

Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, wie zum Beispiel "Brot für die Welt", bieten oftmals Freiwilligendienste in Afrika oder Südamerika an. Da du ein Auslandsjahr innerhalb der Europäischen Union (EU) machen willst, dürften solche Organisationen für dich weniger interessant sein.

Wenn du christlich eingestellt bist, könnten Angebote christlicher Organisationen und Missionswerke für dich interessant sein, zum Diakonisches Jahr im Ausland (DJiA) oder von den verschiedenen Missionswerken (netzwerk-m, Ökumenischer Freiwilligendienst, Berliner Missionswerk, ...). Diese Organisationen arbeiten im Ausland mit Partnern aus dem kirchlichen und sozialen Umfeld zusammen. Auch die begleitenden Seminare für die Freiwilligen haben dann auch eher mal Inhalte, die christliche Themen und Werte vermitteln. Es ist jedoch keine Voraussetzung, ausgesprochen christlich sein zu müssen. Es wird jedoch erwartet, dass du offen dafür bist, dich auch mit religiösen Themen auseinandersetzen zu wollen.

Die Organisationen der Friedens- und Versöhnungsarbeit arbeiten im Ausland mit Partnern zusammen, die sich in Bereichen der Friedensarbeit engagieren. Ob EIRENE, Aktion Sühnezeichen Friedensdienste (ASF) oder ICJA – diese Organisationen wurden oft kurz nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Ihr Ziel ist es, Feindschaften zwischen ehemaligen Gegnern zu überwinden und freundschaftliche Beziehungen zu stärken. Die Seminare für Freiwillige behandeln dann auch oftmals Themen der Friedensarbeit.

Ob Friedensarbeit oder christliche Freiwilligendienste: In beiden Bereichen findest du Einsatzstellen in der EU, wo du dich mit deinen sportlichen, kreativen und musischen Interessen einbringen und dich für Kinder engagieren kannst.

Vielleicht hilft dir diese grobe Unterteilung schon mal weiter. Wichtig für dich zu wissen ist, dass sich der Charakter der Organisation auch in den Inhalten der Seminare widerspiegelt, an denen du dann als Freiwillige teilnehmen wirst.

Ab September beginnen unsere Organisationen, ihre Freiwilligendienste zu bewerben, die im Sommer 2026 starten. In den kommenden Wochen und Monaten werden die meisten Organisationen Info-Veranstaltungen anbieten, die oftmals online stattfinden. Das wäre für dich eine gute Gelegenheit, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenzulernen. Freiwillige der Organisationen berichten oftmals von ihren Erfahrungen und beantworten Fragen. Diese Info-Veranstaltungen helfen dir, besser einzuschätzen zu können, welche Organisation am besten zu dir passt.

 

 

Ein Freiwilligendienst, wie zum Beispiel das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD), bietet dir einige Vorteile für die schulische und berufliche Laufbahn. 

Zum einen sammelst du als Freiwillige praktische Erfahrungen in einem Beruf. So wirst du mit der Berufswelt vertrauter und übst dich in der Zusammenarbeit mit anderen. Wenn du ein FSJ oder BFD machst, nimmst du an sogenannten "Seminaren" teil. Das sind Workshops, in denen du andere Freiwillige kennenlernst und Erfahrungen austauschen kannst. Es werden fachliche und soziale Kompetenzen vermittelt, die dir dabei helfen können, zielstrebiger und motivierter das Fachabitur und/oder eine Ausbildung anzugehen. Allgemein wird ein Freiwilligendienst im Lebenslauf bei Bewerbungen positiv bewertet. Ein Freiwilligendienst zeigt, dass du dich für das Gemeinwohl einsetzt, über soziale Kompetenzen verfügst und erste berufliche Erfahrungen mitbringst.

Zum anderen kann ein bescheinigtes FSJ/BFD als praktischer Teil anerkannt werden, wenn du eine Ausbildung oder ein Fachabitur machst. Die Zeit eines Freiwilligendienstes wird außerdem als Wartesemester angerechnet, wenn du ein Studium mit Zugangsbeschränkungen machen willst. Wichtig zu wissen: Damit ein FSJ oder BFD offiziell bescheinigt werden kann, müssen mindestens sechs Monate voll absolviert worden sein.

Mit Blick auf dein Fachabitur ist es ratsam, dich im Vorfeld zu informieren, ob ein FSJ in einer Grundschule auch wirklich anerkannt wird. Informiere dich auch über mögliche Voraussetzungen, die du bei der Suche nach einer geeigneten FSJ-Stelle beachten solltest. Denn die Bedingungen können je nach Schule und Bundesland etwas anders sein. Auskunft kann dir die Schule geben, an der du dein Fachabitur machen möchtest. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation, bei der du das FSJ machen wirst, können dich hinsichtlich deiner persönlichen Situation  beraten. 

 

Ob ein Freiwilligendienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 (ALG1) möglich ist, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Gerade beim ALG 1 ist es wichtig, sich bei der Agentur für Arbeit auf die persönliche Situation hin beraten zu lassen. 

Knackpunkt ist, dass Arbeitssuchende, die ALG 1 beziehen, dem Arbeitsmarkt beziehungsweise für die Vermittlung von Arbeit zur Verfügung stehen müssen. Es ist daher wichtig, mit der Arbeitsagentur abzuklären, ob sich diese Bedingung mit einem Freiwilligendienst vereinbaren lässt. Es dürfte auch darauf ankommen, was für eine Art von Freiwilligendienst ees dann wäre. Ein Bundesfreiwilligendienst kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit geleistet werden.

Ehe man sich an die Agentur für Arbeit wendet, kann man sich vorab bei dem Träger informieren, bei dem man einen Freiwilligendienst machen will. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können über passende Angebote in der Region informieren und auf die persönliche Situation hin beraten. 

Kontakte zu unseren Trägern in den verschiedenen Regionen Deutschlands bietet unsere Seite "Anbieter im Überblick": https://www.ein-jahr-freiwillig.de/de/anbieter

 

Wer mindestens sechs Monate lang ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leistet, erhält ein Zeugnis. In welchem Bundesland du den Freiwilligendienst machst, spielt in der Regel keine Rolle. Das FSJ-Zertifikat wird an allen Hochschulen in Deutschland als Wartesemester anerkannt.

Ob es auch inhaltlich als Praxisnachweis verwendet werden kann, hängt dann von der Hochschule ab. In diesem Fall empfehle ich dir, direkt bei der Studienberatung nachzufragen, ob der Freiwilligendienst eventuell als Praxisanteil im Studienfach anerkannt werden kann.

Die Frage der Unterkunft hängt davon ab, ob du einen Freiwilligendienst in Deutschland oder im Ausland machen möchtest.

Bei internationalen Freiwilligendiensten ist eine Unterkunft im Gastland bei den Anbietern auf unserem Portal immer mit dabei. Ob das ein Einzelzimmer ist, ein Wohnheim oder eine WG, das das kann je nach Einsatzstelle und Projekt unterschiedlich sein. Genauere Informationen bekommst du von den Organisationen, bei denen du dich bewirbst. Wenn es dir das Zusammemleben mit anderen sehr wichtig ist, sprich das beim Bewerben an. Falls du ein Auslandsjahr machen willst, solltest du dich jetzt bewerben. Bei vielen Organisationen sind die Bewerbungsfristen bereits abgelaufen. Es gibt im Moment aber noch Plätze die frei sind oder nachbesetzt werden können, weil jemand abspringen muss.

Wenn du ein FSJ mit Unterkunft in Deutschland suchst, ist es schwieriger. Denn nur ein Teil der Einsatzstellen in Deutschland kann ein Zimmer zur Verfügung stellen. Auf unserem Portal kannst du gezielt nach Einsatzstellen mit Unterkunft suchen. Dafür gibt einen Filter unter "Suche verfeinern". Es ist auch immer sinnvoll, direkt bei den Anbietern anzufragen, die in deiner Region Einsatzstellen anbieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten dich gerne und können dir sagen, ob und wo sie passende Plätze mit Unterkunft vermitteln können. 

 

Während des Freiwilligendienstes zahlt der Träger die Krankenversicherung für dich, der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. Wenn du ein halbes Jahr FSJ machst, gilt diese Regelung nur für dieses halbe Jahr.

Was deinen Status für die Zeit zwischen FSJ und Studienbeginn angeht, empfehle ich dir, dich bei deiner Familienversicherung zu erkundigen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers, bei dem du dein FSJ machst, können dich zu deiner persönlichen Situation beraten.

Die internationalen Organisationen auf unserer Freiwilligenbörse stellen in der Regel alle Angebote ein, die sie haben. Die Anbieter haben Bewerbungsfristen, in Gesprächen und/oder Info-Workshops wird meist gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern besprochen, welche Länder und Projekte am besten zu ihnen passen.

Bei einigen Organisationen sind jetzt im März die offiziellen Bewerbungsfristen für eine Ausreise im Sommer 2024 zwar schon vorbei. Viele Anbieter haben aber noch offene Plätze. Sie bieten auch die Möglichkeit noch nachzurücken. Denn es kommt immer wieder vor, dass Interessierte kurzfristig wieder absagen müssen.

Nimm am besten direkt per Mail oder Telefon Kontakt mit den Organisationen auf, die für dich interessante Projekte vermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren und beraten dich gern. Sie können dir sagen, für welche Länder und Projekte sie gegebenenfalls noch Plätze anbieten können und wie das Bewerben bei ihnen abläuft.

Eine Länderübersicht und Kontakte zu unseren Organisationen findest du auf dieser Seite:
https://www.ein-jahr-freiwillig.de/int/anbieter

Internationale Freiwillige, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, dürfen neben ihrem Freiwilligendienst in Deutschland keinen Nebenjob ausüben. Der Grund ist, dass das Visum an die Ausübung des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gekoppelt ist. Ausländische Freiwillige, die nicht aus der EU kommen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Demnach bezieht sich das Aufenthaltsrecht allein auf das Ausüben des Freiwilligendienstes. Weitere Nebentätigkeiten dürfen nicht ausgeübt werden.

Bei Freiwilligen, die aus Deutschland oder aus einem EU-Land stammen, ist das anders. Die können in einem begrenzten Umfang neben dem FSJ, FÖJ oder BFD einen Mini-Job machen und müssen das mit ihrer Einsatzstelle oder Träger abstimmen.

Freiwilligendienste wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Es ist im Prinzip möglich, zum Beispiel zwölf Monate bei einem Träger einen FSJ zu machen und woanders nochmals weitere sechs Monate. Wenn du einen Träger findest, der ein sechs-monatiges FSJ/BFD in einer ergotherapeutischen Praxis vermitteln kann, könntest du also noch einen weiteren Freiwilligendienst machen. 



Wichtig aber für dich zu wissen: 

Freiwilligendienste wie FSJ und BFD können nur dann als solche offiziell anerkannt werden, wenn mindestens sechs Monate komplett (!) absolviert sind. Das kann für dich von Bedeutung sein, wenn du den Freiwilligendienst als praktischen Teil einer Ergotherpeuten-Ausbildung anerkennen lassen könntest. Wenn dein zweites FSJ/BFD zum Beispiel nur fünf Monate dauert, kann dir keine BFD/FSJ-Bescheinigung ausgestellt werden. Und ohne diese offizielle Bescheinigung kann dir der Freiwilligendienst dann nicht bei der Ausbildung angerechnet werden.



Stelle also beim Bewerben sicher, dass dein zweiter Freiwilligendienst mindestens sechs Monate dauern kann. 

Die Dauer der Arbeitszeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz – kurz: JArbSchG. Es gilt auch, wenn du einen Freiwilligendienst leistest wie zum Beispiel ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Demnach dürfen laut Paragraph 8 Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.

Jugendliche haben Anspruch auf Urlaub. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 16 Jahre alt ist, bekommt mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 17 ist, hat Anspruch auf mindestens 27 Tage jährlich, und wer noch keine 18 Jahr alt ist, hat Anspruch auf mindestens 25 Tage pro Jahr. Nähere Informationen findest du in Paragraph 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

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