Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Wer mindestens sechs Monate lang ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leistet, erhält ein Zeugnis. In welchem Bundesland du den Freiwilligendienst machst, spielt in der Regel keine Rolle. Das FSJ-Zertifikat wird an allen Hochschulen in Deutschland als Wartesemester anerkannt.

Ob es auch inhaltlich als Praxisnachweis verwendet werden kann, hängt dann von der Hochschule ab. In diesem Fall empfehle ich dir, direkt bei der Studienberatung nachzufragen, ob der Freiwilligendienst eventuell als Praxisanteil im Studienfach anerkannt werden kann.

Die Frage der Unterkunft hängt davon ab, ob du einen Freiwilligendienst in Deutschland oder im Ausland machen möchtest.

Bei internationalen Freiwilligendiensten ist eine Unterkunft im Gastland bei den Anbietern auf unserem Portal immer mit dabei. Ob das ein Einzelzimmer ist, ein Wohnheim oder eine WG, das das kann je nach Einsatzstelle und Projekt unterschiedlich sein. Genauere Informationen bekommst du von den Organisationen, bei denen du dich bewirbst. Wenn es dir das Zusammemleben mit anderen sehr wichtig ist, sprich das beim Bewerben an. Falls du ein Auslandsjahr machen willst, solltest du dich jetzt bewerben. Bei vielen Organisationen sind die Bewerbungsfristen bereits abgelaufen. Es gibt im Moment aber noch Plätze die frei sind oder nachbesetzt werden können, weil jemand abspringen muss.

Wenn du ein FSJ mit Unterkunft in Deutschland suchst, ist es schwieriger. Denn nur ein Teil der Einsatzstellen in Deutschland kann ein Zimmer zur Verfügung stellen. Auf unserem Portal kannst du gezielt nach Einsatzstellen mit Unterkunft suchen. Dafür gibt einen Filter unter "Suche verfeinern". Es ist auch immer sinnvoll, direkt bei den Anbietern anzufragen, die in deiner Region Einsatzstellen anbieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten dich gerne und können dir sagen, ob und wo sie passende Plätze mit Unterkunft vermitteln können. 

 

Zahlreiche Anbieter von Freiwilligendiensten haben auch Angebote für ältere Menschen. Das klassische Freiwillige Soziale Jahr - kurz FSJ - hat zwar eine Altersgrenze von 27 Jahren. Es gibt aber auch noch den Bundesfreiwilligendienst (BFD) bei dem keine Altersbeschränkung gilt.

Wenn du also gezielt nach Freiwilligendiensten schaust, die als Bundesfreiwilligendienst oder als BFD ausgeschrieben sind, dürftest du bald fündig werden. Einige Anbieter zeichnen ihre Freiwilligendienste auch extra aus mit Hinweisen wie "BFD Ü27" oder "BFD 27plus". Beim Bundesfreiwilligendienst haben ältere Freiwillige übrigens die Möglichkeit, sich in Teilzeit zu engagieren. 

Wenn du Einsatzstellen für Bundesfreiwilligendienste in deiner Region suchst, hilft dir unsere Spezialseite zum Thema Freiwilligendienste für Ältere weiter: www.ein-jahr-freiwillig.de/bfd-ue27-freiwilligendienst

Während des Freiwilligendienstes zahlt der Träger die Krankenversicherung für dich, der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. Wenn du ein halbes Jahr FSJ machst, gilt diese Regelung nur für dieses halbe Jahr.

Was deinen Status für die Zeit zwischen FSJ und Studienbeginn angeht, empfehle ich dir, dich bei deiner Familienversicherung zu erkundigen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Trägers, bei dem du dein FSJ machst, können dich zu deiner persönlichen Situation beraten.

Die internationalen Organisationen auf unserer Freiwilligenbörse stellen in der Regel alle Angebote ein, die sie haben. Die Anbieter haben Bewerbungsfristen, in Gesprächen und/oder Info-Workshops wird meist gemeinsam mit den Bewerberinnen und Bewerbern besprochen, welche Länder und Projekte am besten zu ihnen passen.

Bei einigen Organisationen sind jetzt im März die offiziellen Bewerbungsfristen für eine Ausreise im Sommer 2024 zwar schon vorbei. Viele Anbieter haben aber noch offene Plätze. Sie bieten auch die Möglichkeit noch nachzurücken. Denn es kommt immer wieder vor, dass Interessierte kurzfristig wieder absagen müssen.

Nimm am besten direkt per Mail oder Telefon Kontakt mit den Organisationen auf, die für dich interessante Projekte vermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren und beraten dich gern. Sie können dir sagen, für welche Länder und Projekte sie gegebenenfalls noch Plätze anbieten können und wie das Bewerben bei ihnen abläuft.

Eine Länderübersicht und Kontakte zu unseren Organisationen findest du auf dieser Seite:
https://www.ein-jahr-freiwillig.de/int/anbieter

Ein FSJ kann gekündigt werden. Wie und wann steht in der Vereinbarung, die du mit deiner Organisation abgeschlossen hast. Falls du bereits eine Vereinbarung unterschrieben hast, achte genau auf den Wortlaut und lass dich gegebenenfalls auch nochmals auf deine Situation hin genauer beraten.

In der Regel kannst du aber aus wichtigen Gründen kündigen - zum Beispiel wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst. Diese Form wird "außerordentliche" oder auch "fristlose Kündigung" genannt. Man kann dann mit einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds aufhören.

Daneben gibt's auch die Möglichkeit,  vorzeitig zu kündigen. Und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Variante wäre dann die sogenannte "ordentliche Kündigung". Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: In beiden Fällen findet in der Regel ein klärendes Gespräch statt.

Internationale Freiwillige, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, dürfen neben ihrem Freiwilligendienst in Deutschland keinen Nebenjob ausüben. Der Grund ist, dass das Visum an die Ausübung des Freiwilligen Sozialen Jahrs (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gekoppelt ist. Ausländische Freiwillige, die nicht aus der EU kommen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Demnach bezieht sich das Aufenthaltsrecht allein auf das Ausüben des Freiwilligendienstes. Weitere Nebentätigkeiten dürfen nicht ausgeübt werden.

Bei Freiwilligen, die aus Deutschland oder aus einem EU-Land stammen, ist das anders. Die können in einem begrenzten Umfang neben dem FSJ, FÖJ oder BFD einen Mini-Job machen und müssen das mit ihrer Einsatzstelle oder Träger abstimmen.

Freiwilligendienste wie FSJ oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) können auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Es ist im Prinzip möglich, zum Beispiel zwölf Monate bei einem Träger einen FSJ zu machen und woanders nochmals weitere sechs Monate. Wenn du einen Träger findest, der ein sechs-monatiges FSJ/BFD in einer ergotherapeutischen Praxis vermitteln kann, könntest du also noch einen weiteren Freiwilligendienst machen. 



Wichtig aber für dich zu wissen: 

Freiwilligendienste wie FSJ und BFD können nur dann als solche offiziell anerkannt werden, wenn mindestens sechs Monate komplett (!) absolviert sind. Das kann für dich von Bedeutung sein, wenn du den Freiwilligendienst als praktischen Teil einer Ergotherpeuten-Ausbildung anerkennen lassen könntest. Wenn dein zweites FSJ/BFD zum Beispiel nur fünf Monate dauert, kann dir keine BFD/FSJ-Bescheinigung ausgestellt werden. Und ohne diese offizielle Bescheinigung kann dir der Freiwilligendienst dann nicht bei der Ausbildung angerechnet werden.



Stelle also beim Bewerben sicher, dass dein zweiter Freiwilligendienst mindestens sechs Monate dauern kann. 

Die Dauer der Arbeitszeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz – kurz: JArbSchG. Es gilt auch, wenn du einen Freiwilligendienst leistest wie zum Beispiel ein FSJ oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Demnach dürfen laut Paragraph 8 Jugendliche täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.

Jugendliche haben Anspruch auf Urlaub. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 16 Jahre alt ist, bekommt mindestens 30 Tage Urlaub im Jahr. Wer zum Beginn eines Kalenderjahrs noch keine 17 ist, hat Anspruch auf mindestens 27 Tage jährlich, und wer noch keine 18 Jahr alt ist, hat Anspruch auf mindestens 25 Tage pro Jahr. Nähere Informationen findest du in Paragraph 19 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Bei einem FSJ, FÖJ oder BFD übernimmt die Träger-Organisationen für dich die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du vor deinem Freiwilligendienst privat versichert bist, kann die Privatversicherung also nicht einfach weiterlaufen. Aber du hast in der Regel die Möglichkeit, mit deiner Privatversicherung eine Anwartschaft zu vereinbaren. Damit ruht deine Mitgliedschaft für die Dauer deines FSJ. Du kannst dann wieder in die private Versicherung zurückwechseln, wenn dein Freiwilligendienst endet.

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