Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Ein FSJ kann gekündigt werden. Wie und wann steht in der Vereinbarung, die du mit deiner Organisation abgeschlossen hast. Falls du bereits eine Vereinbarung unterschrieben hast, achte genau auf den Wortlaut und lass dich gegebenenfalls auch nochmals auf deine Situation hin genauer beraten.

In der Regel kannst du aber aus wichtigen Gründen kündigen - zum Beispiel wenn du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst. Diese Form wird "außerordentliche" oder auch "fristlose Kündigung" genannt. Man kann dann mit einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds aufhören.

Daneben gibt's auch die Möglichkeit,  vorzeitig zu kündigen. Und zwar mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Variante wäre dann die sogenannte "ordentliche Kündigung". Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: In beiden Fällen findet in der Regel ein klärendes Gespräch statt.

Bei ein-jahr-freiwillig.de findest du keine Angebote für Au-pair-Stellen. Ob Freiwilliges Soziales Jahr oder Internationaler Jugendfreiwilligendienst: Unsere Organisationen vermitteln ausschließlich Engagements für Freiwilligendienste in Deutschland und im Ausland. 

Tipp: Informationen und Kontakte rund ums Thema Au-pair findest du auf dem Au-pair-Portal des "Vereins für Internationale Jugendarbeit" (vij): www.au-pair-vij.org

Eine schwierige Frage, auf die es keine pauschale Antwort gibt. Grundsätzlich sind Elternteile nur dann unterhaltspflichtig, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu versorgen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist. Da Freiwillige ein Taschengeld, gegebenenfalls Verpflegungsgeld sowie eine Unterkunft gestellt bekommen, kann man das so deuten, dass Freiwillige sich damit selbst versorgen können. Aber eben auch so, dass ein zusätzlicher Unterhalt nötig ist, da sie ja "nur" ein Taschengeld und keinen Lohn erhalten.

Im Zweifelsfall muss der Anspruch vor einem Gericht geklärt werden. Vor dem Oberlandesgericht Celle gab es schon mal ein Gerichtsurteil dazu. Das Gericht ist damals der Argumentation gefolgt, dass der Freiwilligendienst Bestandteil der Ausbildung ist, und Freiwillige sich mit dem geringen Taschengeld nicht selbst versorgen können. Daher bestehe Unterhaltspflicht.

Man kann davon ausgehen, dass weitere Gerichte sich an diesem Urteil orientieren würden - oder auch nicht. Daher ist Freiwilligen zu empfehlen, sich im Hinblick auf ihre persönliche und spezielle Situation hin rechtlich beraten zu lassen.

Ein Bundesfreiwilligendienst ist nur in Deutschland möglich. Die meisten unserer Anbieter bieten mit weltwärts, dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD) Förderprogramme an, die nur für junge Erwachsene unter 30 Jahren sind. In der Regel sind die Auslandsaufenthalte auf ein Jahr ausgerichtet.

Aber auch für Interessierte über 30 haben einige unserer Organisationen etwas im Angebot:

Unser Anbieter ICJA vermittelt Einsatzstellen für Interessierte über 30 Jahren. Beginn ist in der Regel Januar/ Februar oder August/September. Man kann sich für drei, sechs oder zwölf Monate engagieren. 

Für Ältere vermittelt auch EIRENE - Internationaler Christlicher Friedensdienst Freiwilligendienst im Ausland. Der "Friedensdienst für Ältere" dauert mindestens sechs Monate.
 

Das freiwillige Jahr beginnt in der Regel jedes Jahr im August/ September - also mit Beginn des neuen Schul- und Ausbildungsjahrs. Mehr und mehr Anbieter ermöglichen aber auch unter dem Jahr einen flexiblen Beginn.

Über unsere Stellensuche findest du zahlreiche Einsatzstellen. In den Stellenprofilen findest du einen Vermerk, ab wann die Einsatzstellen jeweils VERFÜGBAR sind. Es lohnt sich auch, einfach mal direkt bei unseren Organisationen per Mail oder Telefon nachzufragen, ob ein kurzfristiger Beginn möglich ist. Es kann immer mal vorkommen, dass jemand seinen Freiwilligendienst vorzeitig beenden muss oder noch etwas frei ist.

In unseren Stellenprofilen findest du auch stets einen Hinweis, ob bei der Einsatzstelle eine Unterkunft gestellt werden kann. Freiwillige bekommen jeden Monat ein Taschengeld von zirka 300 Euro. Die Höhe kann aber bei den verschiedenen Anbietern unterschiedlich sein. So wirst du zum Beispiel bei manchen Trägern verpflegt, andere zahlen einen Zuschuss für die Verpflegung aus.  

Willst du mehr über das FSJ wissen? Auf ein-jahr-freiwillig.de findest du alle wichtigen Informationen über das Freiwillige Soziale Jahr, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ)

Wenn du dein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) beendest, muss dein Vater wieder vollen Unterhalt bezahlen. Denn du wirst ja nach dem FSJ voraussichtlich nicht in der Lage sein, dich selber zu versorgen. Beim Unterhalt sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern eine schulische und berufliche Ausbildung zu ermöglichen, damit die Kinder auf eigenen Füßen stehen können.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass für Jugendliche unter 18 Jahren eine 5-Tage-Woche gilt - siehe Paragraph 15. Danach muss es mindestens einen freien Tag geben. Es ist also nicht erlaubt, dass du als 16-Jähriger elf Tage am Stück eingesetzt wirst. 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetzt - im Beamtendeutsch als JArbSchG abgekürzt - darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Pro Woche sind 40 Stunden die Höchstgrenze. Das kannst du unter Paragraph 8 nachlesen.

Bei Konflikten kann der Träger helfen

Mach deinen Vorgesetzten bewusst, dass du erst 16 Jahre jung bist. Und dass sie nach Paragraph 58 eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen wird. Empfindliche Geldbußen können die Folge sein.

Solltest du in deiner Einsatzstelle deswegen Probleme bekommen, kannst du dich an deine Ansprechpersonen beim Träger wenden. Oder du sprichst die Pädagogen auf das Problem an, die du bei deinen Seminaren kennengelernt hast. Sie können helfen, den Konflikt beizulegen.   

Nach deinem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bist du wieder über deine Familie versichert. Falls du gleich im Anschluss an das FSJ eine Ausbildung beginnst oder eine Arbeit aufnimmst, laufen die Versicherungen über den Arbeitgeber.

Das gibt's durchaus. Doch Einsatzstellen, bei denen man sich sowohl in Deutschland als auch im Ausland engagieren kann, sind sehr selten. Unser Anbieter "netzwerk-m" ist eine der wenigen Organisationen, die einen Freiwilligendienst mit Aufenthalten im In- und Ausland vermittelt. Es gibt noch ein paar wenige Träger, die diese Möglichkeit aber nur auf Nachfrage anbieten. Wenn du Interesse an so einem internationalen Freiwilligendienst hast, kannst du dich an die Servicestelle der "Konferenz evangelischer Freiwilligendienste" (KeF) wenden: info@kef-online.org.



Aber wie gesagt, solche kombinierten Freiwilligendiensten sind eher Exoten. In der Regel entscheidet man sich für das eine oder andere. Falls du in Deutschland einen Freiwilligendienst mit internationalem Bezug machen willst, könnte ein FSJ oder BFD mit geflüchteten Menschen für dich interessant sein. Nähere Infos findest du hier: http://www.ein-jahr-freiwillig.de/einsatzfelder/fluechtlinge

Die Freiwilligendienste im Ausland beginnen in der Regel immer im Sommer. Und die Bewerbungsfristen sind oftmals ziemlich früh. Wenn du für Sommer 2018 etwas suchst. musst du dich schon jetzt (!) bewerben.



Da du dich für Wirtschaft interessierst, könnte ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst interessant sein. Solche Einsätze werden über das "weltwärts"-Programm gefördert. Zum Beispiel vermittelt unser Anbieter "Brot für die Welt" in diesem Bereich sehr interessante Einsatzstellen. Die Bewerbungsfrist läuft allerdings schon am 15. Oktober ab. Du hättest also noch ein paar Tage um dich online zu bewerben.



Mehr über "Brot für die Welt" und einen Überblick der Einsatzstellen findest du in unserer Stellenbörse.





Zur Online-Bewerbung von "Brot für die Welt" geht's hier lang: www.brot-fuer-die-welt.de/freiwillige

 

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